Herz Werkstatt

Gesetzliche Prüfungen

Gerne übernimmt unsere Werkstatt die wichtigsten, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Ihr Fahrzeug – denn unsere Sicherheit im Straßenverkehr liegt uns am Herzen. Auch der Vor-Check vor der Überprüfung kann durch unser Fachpersonal vorgenommen werden.

Im folgenden möchten wir Ihnen einen Auszug unserer Tätigkeiten aus dem Bereich der gesetzlichen Prüfungen vorstellen.

Hauptuntersuchung HU §29 StVZO und Abgasuntersuchung AU §47a StVZO

Die HU, weitläuftig bekannt als TÜV, wird gemeinsam mit der AU in festgelegten Abständen fällig. Hier werden Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen durchgeführt an allen relevanten Bauteilen und Systemen. Beispiele hierfür sind Elektronik, Karosserie, Bremsen und Reifen, Abgasanlage oder auch die Innenausstattung.

Für diese Untersuchungen werden gesetzlich vorgeschriebene bauliche und technische Voraussetzungen an eine Werkstatt vorgeschrieben. Unsere Meisterwerkstatt erfüllt all diese und führt in regelmäßigen Abständen die HU & AU gemeinsam mit einem TÜV-Mitarbeiter in unserem Hause durch.

Sicherheitsprüfung SP §29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung ist Bestandteil bzw. Voraussetzung der HU. Hierbei wird der Augenmerk nicht auf das gesamte Fahrzeug gelegt, sondern auf verschleißbehaftete und sicherheitsrelevante Bauteile wie beispielsweiße Lenkung, Räder, Bremsanlagen oder Fahrwerk.

Auch hier werden Anforderungen an eine Werkstatt gestellt, die für eine unabhängige SP Voraussetzung sind. Diese werden in unserem Hause erfüllt, so dass wir hier einen vollumfänglichen Service anbieten können.

Unfallverhütungsvorschrift UVV § 57 Abs. 1 UVV

Alle Gewerbetreibenden haben die Pflicht, gewerblich genutzte Arbeitsgeräte wie Kräne, Stapler oder auch Ladebordwände jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen und dokumentieren zu lassen. Hier läuft die Überprüfung ähnlich wie bei der HU ab – Sicherheitsrelevante Baugruppen werden auf ihren Zustand geprüft.

Fahrtenschreiberprüfung §57b StVZO

Die zweijährige Prüfung des Fahrtenschreibers bzw. des Tachografen ist auch für gewerbliche Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Hier werden die Lenk-, Arbeits-. Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegten Entfernungen überprüft. Um eine genaue Aufzeichung zu garantieren, wird hier vor allem auf Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise des Tachografen geachtet.

Falls Sie sich für den einen oder mehrere unserer Prüfservice interessieren, melden Sie sich gerne bei unserem Fachpersonal.

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