Am 01. August 2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft.
Diese betrifft Abfallerzeuger, also Sie, und Abfallbesitzer, also uns, nach Übernahme Ihrer Abfälle (gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle).


Weitere Informationen können Sie aus dem Infoschreiben entnehmen, das sie mit untenstehenden Link herunterladen können.

 

Infoschreiben zur neuen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)